Sicher ist sicher:
In meiner Checkliste zum Wohnmobil-Gebrauchtkauf empfehle ich, nach den recht umfangreichen, dort aufgeführten eigenen Überprüfungen beim Besichtigungstermin mit dem Fahrzeug zu einer Werkstatt zu fahren, um dort einen Gebrauchtwagencheck durchführen zu lassen. Das kostet zwischen etwa 30 und 80 Euro (siehe die exemplarische Anbieterliste ganz unten). Dieses Geld investiert man zwar in ein fremdes Fahrzeug, aber nachdem man dieses bereits selbst so umfangreich geprüft hat, wie ich es in der oben verlinkten Checkliste anleite, und wenn das Ergebnis dabei so positiv ausfällt, dass man einen Kauf erwägt, kann man diese Ausgabe durchaus riskieren. Erfahrungsgemäß liegt man, wenn man die beschriebenen Überprüfungen gewissenhaft durchgeführt hat, zumeist richtig, so dass man spätestens das zweite Wohnmobil, bei dem man diese kostenpflichtige Überprüfung durchführen lässt, hinterher auch kaufen kann, weil die Experten zu dem gleichen positiven Ergebnis kommen. Man erkauft sich mit diesem Check also die Sicherheit, keine Mängel übersehen zu haben, und verhindert durch eine verhältnismäßig kleine Zusatzinvestition einen Fehlkauf.
Kein TÜV mehr?
Für Fahrzeuge ohne noch gültige Hauptuntersuchung (HU, landläufig „TÜV“ genannt), die man aber gemäß der eigenen Überprüfungen für „TÜV“-fähig hält, empfehle ich, dass statt eines Gebrauchtwagenchecks gleich eine komplette Hauptuntersuchung samt Abgasuntersuchung („TÜV“ und AU) gemacht wird. Erstens, weil man nur den Weg unmittelbar zur nächsten Prüforganisation (oder Werkstatt) überhaupt mit einem Fahrzeug mit abgelaufener Plakette auf eigener Achse durchführen darf (siehe meinen gesonderten Beitrag hierzu), und zweitens, weil man ja im Falle eines Kaufs des Wagens ohnehin die Hauptuntersuchung machen muss, um ihn wieder in Betrieb nehmen zu können. Diese Hauptuntersuchung beim TÜV, bei der DEKRA oder bei einer anderen dafür zugelassenen Prüforganisation kostet aktuell (Anfang 2024) für Fahrzeuge bis 3,5 t zwischen etwa 140 und 150 Euro, inklusive der Abgasuntersuchung. Falls das Fahrzeug zudem auch nicht angemeldet ist, muss zuvor ein Kurzzeitkennzeichen besorgt werden. Diese Kurzzeit-Zulassung ist auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung möglich. Dabei wird in den Papieren jedoch die Beschränkung eingetragen, dass sie nur für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle genutzt werden darf. Die Prüfstelle muss sich zudem im Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug steht, befinden oder in einem benachbarten Zulassungsbezirk. Ein Kurzzeitkennzeichen kostet etwa 60 bis 90 Euro. Näheres hierzu erfahren Sie im bereits oben erwähnten Beitrag.
Kostenaufteilung mit dem Verkäufer:
Bei einem Fahrzeug ohne TÜV sind die Kosten für eine professionelle Prüfung (in Form einer HU/AU) also höher als bei einem Gebrauchtwagencheck für ein Wohnmobil mit TÜV. Ihre Risiken als Käufer sind daher also größer, auch weil das Fahrzeug ja länger als 2 Jahre nicht mehr überprüft wurde. Fahrzeuge ohne TÜV werden aber durchschnittlich auch günstiger verkauft, so dass diese dennoch sehr interessant sein können. Wenn das Wohnmobil zudem auch nicht mehr angemeldet ist, steigen die Kosten noch weiter, aufgrund der notwendigen Kurzzeitzulassung (s.o.). In den meisten Fällen sollte es möglich sein, mit dem Verkäufer eine Kostenaufteilung zu vereinbaren. Immerhin hat der Verkäufer nach dem Gebrauchtwagencheck beziehungsweise nach der Hauptuntersuchung entweder einen Käufer (Sie) oder eine konkrete Mängelliste. Wenn bei einer nicht bestandenen Hauptuntersuchung die Mängelliste der Prüforganisation innerhalb einer Frist von einem Monat behoben wird, kann zu Kosten von in der Regel etwa 30 Euro eine sogenannte Nachprüfung stattfinden, die dann, wenn alles in Ordnung ist, zur Plakette führt. Bei rechtzeitiger Behebung der Mängel spart man so also den größten Teil der Prüfgebühr im Vergleich zu einer später stattfindenden komplett neuen Prüfung.
Vorab den maximalen Kaufpreis festlegen:
Für den Fall, dass Sie das Fahrzeug nach dem Gebrauchtwagencheck beziehungsweise nach der Hauptuntersuchung kaufen, sollten Sie mit dem Verkäufer vor dem Prüftermin nochmal kurz mit einem zu unterschreibenden Satz auf einem Stück Papier den maximalen Kaufpreis festhalten, den Sie in diesem Fall bezahlen. Bei positivem Prüfergebnis und nachdem Sie ja bereits etwas Geld in das Fahrzeug investiert haben (für die Prüfung), könnten gerissene Verkäufer sonst eventuell auf die Idee kommen, den Preis anzuheben, da Sie als Käufer nun praktisch erpressbar sind. Von „maximalem Kaufpreis“ spreche ich, weil je nach Prüfergebnis ja auch denkbar ist, dass Sie das Fahrzeug zwar kaufen möchten, dass aber noch zusätzlich aufgetauchte Mängel (von Ihnen) zu beheben sind, weshalb gegebenenfalls ein geringerer Kaufpreis vereinbart wird.
Exemplarische Angebote zum Gebrauchtwagencheck (Stand Anfang 2024):
# “AUTO PRIVAT CHECK BASISPAKET” beim TÜV Süd für ca. 30 Euro
# “Gebrauchtwagen-Check” beim TÜV Rheinland für ca. 30 Euro
# “Gebrauchtwagenuntersuchung” beim ADAC für ca. 75 Euro
# “Technik Check” bei der DEKRA für ca. 49 Euro