So geht es: Mit einem Wohnmobil ohne TÜV legal zur Hauptuntersuchung fahren

>>> YOUTUBE-VIDEO zu dieser Seite <<<

 

Insbesondere unter den sehr günstigen in den Gebrauchtinseraten angebotenen älteren Wohnmobilen befinden sich viele Exemplare ohne gültige Hauptuntersuchung (HU, landläufig “TÜV” genannt) und oft auch ohne laufende Zulassung (Anmeldung). Wie kann man ein solches Fahrzeug auf eigener Achse, also ohne teure und umständliche Lösungen wie dem Transport auf einen Hänger, legal vom Ort des Kaufs wegbewegen?

 

Die Lösung ist recht einfach:

Fahrzeuge ohne TÜV dürfen, sofern sie noch verkehrssicher sind, auf direktem Weg zur nächstgelegenen HU-Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc.) innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks gefahren werden! Geregelt ist das in Absatz 4 von § 12 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Falls das Fahrzeug zudem auch nicht angemeldet ist, muss ein Kurzzeitkennzeichen besorgt werden. Diese Kurzzeit-Zulassung ist auch für Fahrzeuge ohne HU (TÜV) möglich, während eine herkömmliche Zulassung ohne HU unmöglich ist. Dabei wird in den Papieren der Kurzzeit-Zulassung jedoch die Beschränkung eingetragen, dass sie nur für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle (s.o.) genutzt werden darf. Wenn das Fahrzeug zwar unangemeldet ist, aber noch über eine noch gültige Hautptuntersuchung (HU) verfügt, fällt diese Beschränkung des Kurzzeitkennzeichens weg und man kann beispielsweise problemlos in eine Werkstatt zwecks Gebrauchtwagencheck fahren. Das Kurzzeitkennzeichen kostet etwa 60 bis 90 Euro, sich aufteilend in die Amtskosten für die Zulassung (etwa 15 Euro), die Kosten für das Kennzeichen (zwischen 20 und 35 Euro je nach Anbieter) und die Versicherung (eVB, elektronische Versicherungsbestätigung), die wahlweise für 1 bis 5 Tage gültig ist und daher auch unterschiedlich teuer ist, je nach Dauer und Anbieter (etwa 25 bis 40 Euro). Das Ablaufdatum der Kurzzeitzulassung steht bei solchen Kennzeichen in einem schmalen, gelb hinterlegten Bereich ganz rechts. Die früher für solche Fälle üblichen roten Kennzeichen (rote Schrift) dürfen seit 2015 nur noch von Händlern, Herstellern und Werkstätten verwendet werden, und diese dürfen sie auch nicht verleihen. 

 

Restrisiken einer solchen Fahrt:

Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle nochmal betonen, dass ich zu rechtlichen Beratungen nicht befugt bin und daher keine Verantwortung für die hier gegebenen rechtlichen Hinweise übernehmen kann. Eine abgelaufene Plakette der Hauptuntersuchung stellt gemäß § 29 StVZO eine Ordnungswidrigkeit seitens des Fahrzeughalters dar, die mit einem Bußgeld belegt wird. Verboten ist nicht das Fahren mit abgelaufener Plakette, sondern das Überziehen der Prüftermine! Wenn man bei der oben beschriebenen direkten Fahrt zur Prüfstelle in eine Verkehrskontrolle gerät, kann es also passieren, dass der Fahrzeughalter für das Überziehen des Prüftermins ein Bußgeld erhält. Ist der auf der alten Plakette vorgegebene Termin um mehr als 2 Monate verstrichen, sind das 15 Euro, bei mehr als 4 Monaten 25 Euro und bei mehr als 8 Monaten 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Eventuell gibt sich der Ordnungsbeamte aber auch mit der Erklärung zufrieden, dass man sich auf direktem Weg zur Prüfstelle befindet, was man dann am besten auch mit einer schriftlichen Terminvereinbarung belegt. Ein Restrisiko bleibt jedoch, denn das Überziehen des Prüftermins ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit seitens des Fahrzeughalters, so dass ein Bußgeld dennoch erhoben werden kann. Die Fahrt ansich zum Prüftermin ist zwar legal, macht die stattgefundene Überziehung der Frist aber nicht ungeschehen. Man ist also etwas von der Laune der Ordnungsbeamten abhängig. Zudem gilt natürlich generell, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet, ganz unabhängig von Prüfterminen. An dieser Stelle ist auch tatsächlich der Fahrer verantwortlich, nicht der Halter. Ist die Sicherheit nicht sichergestellt, darf das Fahrzeug nicht auf eigener Achse bewegt werden. Ein weiteres Risiko ist, dass während der Hauptuntersuchung schwerwiegende Mängel (zum Beispiel an den Bremsen) festgestellt werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dann darf das Fahrzeug nicht auf eigener Achse wieder weggefahren werden. In diesem Fall würden natürlich weitere Kosten bzw. Umstände entstehen. Das Vorhandensein solch schwerwiegender Mängel sollte sich aber vorab bereits recht leicht ausschließen lassen (siehe hierzu die oben erwähnte Checkliste).

 

Fazit:

Insgesamt betrachtet ist es also recht problemlos möglich, ein Fahrzeug ohne TÜV und auch, wenn es nicht mehr angemeldet ist, zu einer Prüforganisation zu fahren, um eine neue TÜV-Plakette zu erhalten oder eine Mängelliste. Auch eine Fahrt zu einer nahegelegenen Wertstatt ist zulässig, schließlich kann dort der entsprechende für das Bestehen der Hauptuntersuchung notwendige Zustand des Fahrzeugs hergestellt werden, und oft findet dort ja dann auch gleich die Hauptuntersuchung statt. Da Fahrzeuge ohne TÜV oftmals deutlich günstiger angeboten werden als solche mit noch gültiger HU, kann dies eine lohnenswerte Option sein, die zudem das zur Verfügung stehende Angebot an gebrauchten Fahrzeugen deutlich erhöht. Ich empfehle daher, auch nach Angeboten ohne TÜV Ausschau zu halten und bei Wohnmobilen, die man bei den eigenen Überprüfungen gemäß meiner Checkliste zum Gebrauchtkauf für gut befunden hat, dann noch VOR dem Kauf zu einer Prüforganisation zu fahren. Näheres entnehmen Sie bitte meinem entsprechenden Beitrag.

Diese Seite verwendet nur die für die Funktion nötigen Cookies. Mit der Nutzung stimmen Sie dem zu.